Unfallanalysen

Die genaue Analyse von Unfällen, von Unfallschwerpunkten und von arbeitsbedingten Erkrankungen gibt wichtige Hinweise auf Ansatzpunkte zur Verbesserung des Arbeitssicherheits-Systems.

Bei den retrospektiven Betrachtungen unterscheidet man Einzelfall- und Unfallschwerpunkt-Untersuchungen und die Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen. Hierbei werden konkrete Ansatzpunkte für korrektive Maßnahmen ermittelt. Der Vergleich von Unfallstatistiken mit branchentypischen Kennzahlen dient der Positionsbestimmung und kann somit einen Handlungsanlass oder eine Argumentationshilfe darstellen.

In § 6 des Arbeitsschutzgesetzes wird dem Arbeitgeber aufgegeben Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führen, zu erfassen.

Arbeitsschutzgesetz
§ 6 - ArbSchG