Die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen ist die Handlungsgrundlage sicherheitstechnischer Betrachtungen und stellt somit das wesentliche, zentrale Element der sicherheitstechnischen Betreuung dar.
Hierbei erfolgt in einem ersten Schritt die Bestimmung verschiedener Einflussgrößen wie Gefährdungsfaktoren, Gefahrenquellen und Gefahrbringenden-Bedingungen. Die anschließende Risikobeurteilung bildet dann die Basis für das weitere Vorgehen. Dabei sind eine systematische Vorgehensweise und die Anwendung situationsgerecht ausgewählter Arbeitsmethoden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Zielerreichung.
Die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen wird in einer ganzen Reihe von Gesetzen und Verordnungen gefordert. So ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Durchführung und in § 6 die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen grundsätzlich geregelt.
Weitere Vorgaben zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen sind zum Beispiel in der Gefahrstoffverordnung § 6, der Betriebssicherheitsverordnung § 3, der Biostoffverordnung § 4 und in der Verordnung über Arbeitsstätten § 3 benannt."