Sicherheitstechnische Betreuung

Eine der Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg ist eine effektive sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes. Eine praxisgerechte Integration des Arbeitsschutzes durch wirtschaftliche Problemlösungen führt zu optimierten Betriebsabläufen, verhindert Ausfälle und Störungen, motiviert Ihre Mitarbeiter und bietet den Verantwortlichen nicht zu letzt die notwendige Rechtssicherheit. Die gesetzlichen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden in dem Arbeitsschutzgesetz geregelt.

Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung gemäß § 6 ASiG bieten wir selbstverständlich auch die Stellung der Sicherheitsfachkraft gemäß § 19 ASiG und die Erfüllung sämtlicher damit verbundenen Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Je nach Bedarf können unterschiedliche Betreuungsmodelle nach den Berufsgenossenschaftlichen-Vorschriften DGUV V2 - "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zum Ansatz kommen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Betreuung Ihres Betriebes.

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