Fast in jedem Betrieb wird mit Gefahrstoffen gearbeitet. Die Verwendung von Gefahrstoffen wird oft nicht bewusst wahrgenommen. Daher kommt es häufig zu Defiziten bei dem sachgerechten und rechtskonformen Umgang mit Gefahrstoffen.
Zentrales Regelwerk bei der betrieblichen Verwendung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung. Hier werden beispielsweise in § 6 Regelungen zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses, zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und zur Verfügbarkeit von Sicherheits-Datenblättern getroffen.
In § 8 wird dem Arbeitgeber eine Kennzeichnungsverpflichtung aufgegeben und Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen getroffen.
§ 7 befasst sich mit der Ersatzstoffsuche (Substitution des Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe) und mit der Verwendung von Persönlicher-Schutzausrüstung sowie der Bestimmung (Messung) von Arbeitsplatzgrenzwerten.
Die Bereitstellung von Betriebsanweisungen und die Unterweisung der Beschäftigten sind in § 14 geregelt.