Messung der Umgebungseinflüsse

Die Durchführung von Messungen der Umgebungseinflüsse dient der Qualifizierung von Einwirkungen auf den Menschen durch das Arbeitsumfeld. Hierbei erfolgt die Bestimmung ob vorgegebene Grenzwerte eingehalten werden.

Eine Festlegung, ob die verschiedenen Vorgaben eingehalten werden können, ist häufig nicht ohne eine messtechnische Beurteilung möglich. Hierbei werden unterschiedliche Ansprüche an die Durchführung von Messungen gestellt. Je nach Anforderung gibt es von der orientierenden Messung bis hin zur Einschaltung akkreditierter Messstellen und Prüflaboratorien verschiedene, situationsgerechte Lösungsansätze.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung von Messungen (Fachkunde, Messeinrichtungen, Messverfahren und -regeln, Dokumentation, etc.) und zu den Arbeitsplatzgrenzwerten ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln.

Vorgaben zu Umgebungseinflüssen wie Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und -geschwindigkeit sowie zu der Beleuchtung an Arbeitsplätzen werden durch die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den einzelnen Arbeitsstättenregeln erlassen.

Arbeitsplatzgrenzwerte werden teilweise direkt in Verordnungen festgelegt wie zum Beispiel die Auslösewerte für Lärm und Vibrationen in § 6 und § 9 der Lärm-und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aber auch in den Unfallverhütungsvorschriften wie in Anlage 1 der DGUV Vorschrift 15 -"Elektromagnetische Felder". Ein weiteres Beispiel ist die Festlegung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die von dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) definiert und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 -"Arbeitsplatzgrenzwerte" veröffentlicht werden.

Arbeitsstättenverordnung
ArbStättV

Arbeitsstättenregeln ASR

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung LärmVibrationsArbSchV

Unfallverhütungsvorschrift
DGUV Vorschrift 15 - "Elektromagnetische Felder"

Technischen Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 900 - "Arbeitsplatzgrenzwerte"