Der Brandschutz in Betrieben erfordert aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder den Gefährdungsbeurteilungen die Bestellung von Brandschutzbeauftragten.
Brandschutzbeauftragte sind, auf Grundlage Ihrer qualifizierten Ausbildung, die zentralen Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen das Unternehmen in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Die Aufgaben der Brandschutzbeauftragten reichen dabei von der Ausbildung und Schulung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer, über die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung, die Beratung zur Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und zu Fragen des baulichen Brandschutzes, die Beurteilung von Brandgefährdungen, die Unterstützung bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden und Feuerversicherern, die Durchführung von Räumungsübungen und regelmäßigen Brandschutzbegehungen bis hin zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und von Feuerwehrplänen.
Alle von uns eingesetzten Brandschutzbeauftragten verfügen selbstverständlich über eine Ausbildung gemäß der DGUV Information 205-003 sowie den Schriften 12-09-01:2014-08 der vfdb und der VdS 3111.
Gerne sind wir für Sie als Brandschutzbeauftragte tätig und unterstützen Sie bei den vielfältigen Aufgaben im Brandschutz auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen.