Brandschutzordnung

In einer Brandschutzordnung werden die Regeln zur Brandverhütung und für das richtige Verhalten im Brandfall zusammengefasst. Eine Brandschutzordnung besteht aus den Abschnitten A, B und C.

Die Brandschutzordnung Teil A besteht aus einem Aushang mit kurzen Handlungshinweisen, die sich an alle Personen (z.B. Beschäftigte, Besucher, Mitarbeiter von Fremdfirmen) richten, die sich in einem Gebäude aufhalten.

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an die Personen (z.B. Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude aufhalten und enthält Regelungen zur Brandverhütung, zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung, zu Flucht- und Rettungswegen, zu Melde- und Löscheinrichtungen und zum richtigen Verhalten im Brandfall.

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen (z.B. Verantwortliche, Gebäudeeigentümer, Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer), denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. Die Brandschutzordnung Teil C beschreibt die besonderen Tätigkeitsbereiche und benennt Verantwortliche zu den einzelnen Aufgaben.

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung gemäß der aktuellen DIN 14096 und führen auch die erforderlichen Schulungen Ihrer Mitarbeiter zur Brandverhütung und zu dem richtigen Verhalten im Brandfall durch.“