Eine der Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg ist eine effektive sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes. Eine praxisgerechte Integration des Arbeitsschutzes durch wirtschaftliche Problemlösungen führt zu optimierten Betriebsabläufen, verhindert Ausfälle und Störungen, motiviert Ihre Mitarbeiter und bietet den Verantwortlichen nicht zu letzt die notwendige Rechtssicherheit. Die gesetzlichen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden in dem Arbeitsschutzgesetz geregelt.
Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung gemäß § 6 ASiG bieten wir selbstverständlich auch die Stellung der Sicherheitsfachkraft gemäß § 19 ASiG und die Erfüllung sämtlicher damit verbundenen Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Je nach Bedarf können unterschiedliche Betreuungsmodelle nach den Berufsgenossenschaftlichen-Vorschriften BGV A2 - "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zum Ansatz kommen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Betreuung Ihres Betriebes.
Einige der wesentlichen Aspekte unserer Tätigkeit möchten wir Ihnen nachfolgend etwas näher bringen, da sie einen festen Bestandteil eines erfolgreichen, betrieblichen Arbeitsschutzes darstellen:
Die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen ist die Handlungsgrundlage sicherheitstechnischer Betrachtungen und stellt somit das wesentliche, zentrale Element der sicherheitstechnischen Betreuung dar.
> weiter
Fast in jedem Betrieb wird mit Gefahrstoffen gearbeitet. Die Verwendung von Gefahrstoffen wird oft nicht bewusst wahrgenommen. Daher kommt es häufig zu Defiziten bei dem sachgerechten und rechtskonformen Umgang mit Gefahrstoffen.
> weiter
Eine Vielzahl betrieblicher Begebenheiten bilden den Anlass zu einer notwendigen und vom Gesetzgeber geforderten Unterweisung der Beschäftigten.
> weiter
Die Durchführung von Messungen der Umgebungseinflüsse dient der Qualifizierung von Einwirkungen auf den Menschen durch das Arbeitsumfeld. Hierbei erfolgt die Bestimmung ob vorgegebene Grenzwerte eingehalten werden.
> weiter
Betriebsanweisungen sind ein wesentliches Instrument zur Information der Beschäftigten über auftretende Gefährdungen und beinhalten die entscheidenden Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen.
> weiter
Die genaue Analyse von Unfällen, von Unfallschwerpunkten und von arbeitsbedingten Erkrankungen gibt wichtige Hinweise auf Ansatzpunkte zur Verbesserung des Arbeitssicherheits-Systems.
> weiter
© ibs
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASiG
Die Bestellung von überbetrieblichen Diensten gemäß § 19 ASiG
Übersicht der berufsgenossen-schaftsspezifischen Fassungen der BGV A2